Ihre Teilnahme am theoretischen Unterricht ist beim Ersterwerb
und Erweiterung einer Führerscheinklasse vorgeschrieben.
Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grund - und Zusatzstoff mit modernen Unterrichtsmedien und fachlicher Kompetenz. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Wir bemühen uns, Ihnen nicht nur den "normalen" Stoff zu vermitteln, sondern darüber hinaus die notwendige Akzeptanz der Verkehrsregeln durch Diskussionen und Hinterfragen zu erhöhen.
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Als Fahrschüler erlernen Sie das Verhalten auch in schwierigen Verkehrssituationen, so dass Sie das Erlernte als Fahranfänger nach bestandener Prüfung anwenden können.
Auf einer Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A / A1 sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 oder A2 und wollen auf die nächst höhere Klasse erweitern, ist ab dem 19.01.2013 nur eine praktische Prüfung erforderlich.